HRB 21145 HB: Radio Bremen Media GmbH, Bremen, Diepenau 2, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2019 nebst Ergänzung vom 24.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse jeweils vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bremedia Produktion GmbH, mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23422 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 21145 HB: Radio Bremen Media GmbH, Bremen, Diepenau 2, 28195 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 10 (Prüfungsbefugnis des zuständigen Landesrechnungshofs) geändert.
Radio Bremen Media GmbH, Bremen, Diepenau 2, 28195 Bremen. Geschäftsführer: 4. Schrader, Jan, * ‒.‒.‒‒, Verden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Der mit Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechtes bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 22.06.2010 zum 30.06.2010 beendet worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Radio Bremen Media GmbH, Bremen(Diepenau 2, 28195 Bremen). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Block, Heiko.
Radio Bremen Media GmbH, Bremen(Diepenau 2, 28195 Bremen). Gegenstand: Die Entwicklung und Durchführung von Produktionen für Film, Fernsehen und Hörfunk und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen; gewerbliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Rundfunkwerbung einschließlich zweckdienlicher Beteiligungen; Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden, sowie deren Vermietung (Gebäudemanagement), Einkauf und Logistik, Technik-Investition, sowie Netzwerk- und Kommunikationstechnik. Geschäftsführer:; 3. Brunsen, Berthold, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 ist der Gegenstand sowie entsprechend § 2 und desweiteren §§ 5 (Vertretung und Geschäftsführung), 8 (Aufsichtsrat) und 10 (Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der bisherige § 10 ist nunmehr § 11) des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 11.08.2008 sind die Radio Bremen Werbung GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 4408 HB) und die Radio Bremen Service GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 3777 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zur Verschmelzung: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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