Radio Göttingen Verwaltungs-GmbH, Göttingen (Dransfelder Str.1, 37079 Göttingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Madsack Systemlogistik GmbH am 20.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Sie müssen ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen 6 Monaten schriftlich anmelden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 22 UmwG).
37079 Göttingen
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Amtsgericht: Göttingen
Rechtsform: GmbH