HRB 186841 B: Radix Infrastructure Europe GmbH, Berlin, c/o Regus Berlin, Am Kanzleramt, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist am 12.07.2019 wirksam geworden (Eintragung der Kamer van Koophandel zu Nr. 67894517 vom 15.07.2019). Die Firma ist erloschen.
HRB 186841 B: Radix Infrastructure Europe GmbH, Berlin, c/o Regus Berlin, Am Kanzleramt, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 21.02.2019 mit der Radix Services Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 67984517) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 186841 B: Radix Infrastructure Europe GmbH, Berlin, c/o Regus Berlin, Am Kanzleramt, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d Abs. 1 UmwG, § 10 HGB bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 21.02.2019 mit der Radix Services Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. Die Gesellschaft hat dem Register folgende Angaben mitgeteilt: 1. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Radix Infrastructure Europe GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft; b) die Radix Services Europe B.V., eine nach den Gesetzen der Niederlande errichtete und bestehende Besloten Vennootschap (B.V.) mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übernehmende Gesellschaft. 2. Die Radix Infrastructure Europe GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 186841 B. Die Radix Services Europe B.V. ist eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter Nummer 67984517. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: a) Den Gläubigern der Radix Infrastructure Europe GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122i UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmeltzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist gegenüber der Radix Infrastructure Europe GmbH unter folgender Anschrift: HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Gringel, Herrn Rechtsanwalt Frank Hollstein, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Radix Infrastructure Europe GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. b) Im Übringen bestimmen sich die Rechte der Gläubiger nach Ziffer 2:316 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Demgemäß können Gläubiger Sicherheit für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen, wenn sie noch nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen und der finanzielle Zustand der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung ihrer Forderungen bieten würde. Der Anspruch ist direkt bei der Gesellschaft geltend zu machen. Binnen eines Monats nach dem Tag, an dem die Hinterlegung oder Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, können Gläubiger auch einen Widerspruch gegen die Verschmelzung bei dem zuständigen Gericht am Sitz der Gesellschaft (für die Radix Infrastructure Europe B.V. das Gericht in Amsterdam) einreichen, unter dem Hinweis, dass Sicherheit verlangt wurde. Gläubiger haben dabei glaubhaft zu machen, dass bislang keine ausreichende Sicherheit erlangt werden konnte und dass der finanzielle Zustand der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung ihrer Forderungen bietet, sonst weist das Gericht den Antrag zurück. Die weiteren Rechte der beteiligten Gläubiger und Gesellschaften bestimmen sich dann in Abhängigkeit von und gemäß der Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Radix Infrastructure Europe B.V., Gustav Mahlerplein 58, 1082 MA Amsterdam, Niederlande. Die Radix Infrastructure Europe B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.
HRB 186841 B: Radix Infrastructure Europe GmbH, Berlin, c/o Regus Berlin, Am Kanzleramt, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Hensel, Brian James
HRB 186841 B: Radix Infrastructure Europe GmbH, Berlin, c/o Regus Berlin, Am Kanzleramt, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Änderung zu Nr. 4: zur Schreibweise des Nachnamens Berichtigung von Amts wegen; Geschäftsführer: Rauchman, Michael Boruch, * ‒.‒.‒‒, Highland Park; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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