Radland Kirchhartz GmbH, Kaarst (Bahnstr. 22, 41564 Kaarst). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Radland Kirchhartz oHG am 27. September 2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Radland Kirchhartz GmbH, Kaarst (Bahnstr. 22, 41564 Kaarst). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. August 2006 mit der Radhaus Kirchhartz oHG mit Sitz in Kaarst (AG Neuss, HRA 6526) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.