Rahm Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG, Troisdorf (Iltisweg 3, 53842 Troisdorf-Spich). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Siegburg HRB 10208) am 29.08.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Rahm Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG, Troisdorf (Iltisweg 3, 53842 Troisdorf-Spich). Prokura erloschen: Ebelhäuser, Reiner, Miellen, * ‒.‒.‒‒; Meurer, Klaus, Hürth, * ‒.‒.‒‒; Rahm, Meike, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 im Wege des Formwechsels in die Rahm Zentrum für Gesundheit GmbH mit Sitz in Troisdorf (AG Siegburg 41 AR 409/2008) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rahm Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG, Troisdorf (Iltisweg 3, 53842 Troisdorf). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ORTHOS Aktiv GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 45062).
Rahm Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG, Troisdorf (Iltisweg 3, 53842 Troisdorf). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ORTHOS Aktiv GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 45062). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Orthos Aktiv GmbH & Co. KG mit Sitz in Hürth (Köln HRA 18911) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.