HRA 726447:Rahmer Mühle GmbH & Co. KG, Heilbronn, Horkheimer Str. 67, 74081 Heilbronn.Prokura erloschen: Fuhrer, Michael, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
HRA 726447:Rahmer Mühle GmbH & Co. KG, Heilbronn, Horkheimer Str. 67, 74081 Heilbronn.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Rahmer, Dieter, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Infolge Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Rahmer Verwaltungs GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 104806).
Rahmer Mühle GmbH & Co. KG, Heilbronn, Horkheimer Str. 67, 74081 Heilbronn. Einzelprokura: Fuhrer, Michael, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
Rahmer Mühle GmbH & Co. KG, Heilbronn, Horkheimer Str. 67, 74081 Heilbronn. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Rahmer-Mühle, Dieter Rahmer", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 103600) am 19.09.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Rahmer Mühle GmbH & Co. KG, Heilbronn, Horkheimer Str. 67, 74081 Heilbronn. Der Einzelkaufmann Dieter Rahmer, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "Rahmer-Mühle, Dieter Rahmer", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 103600) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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