Raiffeisen Agrodienst Teterow GmbH, Teterow (Werftstr. 218, 24143 Kiel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG (Amtsgericht Kiel, HRB 2680 KI) am 09.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisen Agrodienst Teterow GmbH, Teterow (Werftstr. 218, 24143 Kiel). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2007 mit der Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2880) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.