Raiffeisen Service Waren GmbH, Ormont, Ulmenstraße 4, 54597 Ormont. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2010 mit der Raiffeisen Voreifel-Ahr Handelsgeselslchaft mbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 11264) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen Service Waren GmbH, Ormont, Ulmenstraße 4, 54597 Ormont. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Rhein-Ahr-Eifel Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen (AG Bonn HRB 11264) am 22.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Raiffeisen Service Waren GmbH, Ormont, Ulmenstraße 4, 54597 Ormont.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Raiffeisen Service Waren GmbH & Co. KG, Ormont (AG Wittlich, HRA 31717) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010. Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 4, 54597 Ormont. Erbringung von Dienstleistungen sowie der Handel mit Produkten im Agrar- und Energiebereich sowie der Handel mit Baustoffen und Reifen. 3.080.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gentges, Kurt, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Splonskowski, Alois, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.