GnR 120004: Raiffeisen Viehzentrale eG, Bad Zwischenahn, Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Viehverbund eG (Amtsgericht Walsrode, GnR 110004) unter gleichzeitiger Firmenänderung am 22.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 120004: Raiffeisen Viehzentrale eG, Bad Zwischenahn, Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 28.06.2017 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2017 mit der Raiffeisen-Viehvermarktung Harpstedt-Barnstorf-Twistringen eG mit Sitz in Twistringen (GnR 110004) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 120004: Raiffeisen Viehzentrale eG, Bad Zwischenahn, Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Die Generalversammlung vom 28.03.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 Ausschluss, § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes, § 18 Zusammensetzung und Dienstverhältnis, § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats, § 26 (Ausübung der Mitgliesrechte), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) und § 31 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Kuck, Jan-Gerd, Wiefelstede, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen Viehzentrale eG, Bad Zwischenahn, Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Kuck, Jan-Gerd, Wiefelstede, * ‒.‒.‒‒.
AVZ Ammerländer Viehzentrale eG, Bad Zwischenahn, Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Die Generalversammlung vom 16.06.2011 hat die Neufassung der Satzung insgesamt und hierbei insbesondere eine Änderung von § 1 (Firma und Sitz) sowie von § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Raiffeisen Viehzentrale eG. Geschäftsanschrift: Feldlinie 32, 26160 Bad Zwischenahn. Gegenstand: a) An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Schlacht-, Nutz- und Zuchttieren aller Gattungen und Arten b) Durchführung der mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Transporte c) Beteiligung an Unternehmen, soweit diese der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder dienen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Geändert, nun: stellvertr. Vorsitzender: Haschen, Gerhard, Jade, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Blankemeyer, Herwig, Hude, * ‒.‒.‒‒; Strudthoff, Carsten, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorsitzender: Kuck, Jan-Gerd, Wiefelstede, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorstand: Meyer, Diedrich, Hatten-Sandkrug, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorsitzender: Plate, Maik, Wildeshausen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Brenning, Udo, Elsfleth, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 16.06.2011 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2011 mit der Raiffeisen-Viehvermarktung Ganderkesee-Wildeshausen eG (Amtsgericht Oldenburg, GnR 140001) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen