GnR 2146: Raiffeisen Warengenossenschaft Flechtingen eG, Flechtingen (Bahnhofsweg 12, 39345 Flechtingen). Von Amts wegen berichtigt: Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2022 (Az. 340 IN 90/22 (361)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Genossenschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
GnR 2146: Raiffeisen Warengenossenschaft Flechtingen eG, Flechtingen (Bahnhofsweg 12, 39345 Flechtingen). Bestellt: Vorstand: Heimrath, Mirko, Eilsleben, * ‒.‒.‒‒.
GnR 2146: Raiffeisen Warengenossenschaft Flechtingen eG, Flechtingen (Bahnhofsweg 12, 39345 Flechtingen). Ausgeschieden: Vorstand: Fix, Holger, Böddensell, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Reinecke, Gerhard Christian, Calvörde OT Wegenstedt, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen Warengenossenschaft Flechtingen eG, Flechtingen, (Bahnhofsweg 12, 39345 Flechtingen).Die Generalversammlung vom 16.09.08 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: a) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher, gewerblicher und privater Bedarfsartikel, b) der gemeinschaftliche Verkauf von landwirtschaftlichen, gewerblichen und privaten Artikeln, c) die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben, d) die gemeinschaftliche Nutzung von Betriebseinrichtungen und Maschinen, e) die Unterhaltung und der Betrieb des Fuhrparks. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten diese gemeinsam. Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Fix, Holger, Böddensell, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Storbeck, Iwonne, Weferlingen, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: § 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 50,00 EURO. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. Bis zur Hälfte des Geschäftsanteils kann der Vorstand Ratenzahlung binnen zwei Jahren zulassen.(5) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).