Raiffeisen Warengenossenschaft Freren eG, Freren (Am Bahnhof 2, 49832 Freren). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen-Warengenossenschaft Bawinkel-Gersten-Langen e.G. am 04.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Raiffeisen Warengenossenschaft Freren eG, Freren (Am Bahnhof 2, 49832 Freren). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 17.03.2008 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.03.2008 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Bawinkel-Gersten-Langen eG mit Sitz in Bawinkel (AG Osnabrück GnR 100003) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.