Raiffeisen-Bauträger-GmbH Bad Königshofen, Bad Königshofen i. Grabfeld (Marktplatz 1-3, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld). Die Verschmelzung wurde am 28.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt GnR 163).
Raiffeisen-Bauträger-GmbH Bad Königshofen, Bad Königshofen i. Grabfeld (Marktplatz 1-3, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Genobank Rhön-Grabfeld eG mit dem Sitz in Mellrichstadt (Amtsgericht Schweinfurt GnR 163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.