Raiffeisen-Genossenschaft Niederberg e. G., Wülfrath (Zur Fliethe 37 - 39, 42489 Wülfrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG am 30.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisen-Genossenschaft Niederberg e. G., Wülfrath (Zur Fliethe 37 - 39, 42489 Wülfrath). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 31.05.2005 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2005 mit der Raiffeisen-Waren Genossenschaft Rhein-Maas eG mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld - GnR 0237) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.