Raiffeisen-Grenzland eG, Laar, Bahnhofstraße 2, 49824 Laar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisenbank Emsland-Mitte eG am 05.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Genossenschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Grenzland eG, Laar, Bahnhofstraße 2, 49824 Laar. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.11.2011 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.12.2011 mit der Raiffeisenbank Emsland-Mitte eG mit Sitz in Klein Berßen (Amtsgericht Osnabrück GnR 120007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Grenzland eG, Laar (Bahnhofstraße 2, 49824 Laar). Nicht mehr Vorstand: van Zwoll, Martin, Landwirt, Laar. Bestellt zum Vorstand: Kampert, Hermann, Laar, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen-Grenzland eG, Laar, (Bahnhofstraße 2, 49824 Laar).Die Generalversammlung vom 03.07.2008 hat eine Änderung der Satzung in §§ 1 (Inhaltsverzeichnis), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausscheiden durch Tod eines Mitgliedes), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgabe und Pflichten des Vorstandes), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgabe und Pflichten des Aufsichtsrats), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen) und 48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Neuer Gegenstand: a) gemeinschaftliche Milchverwertung b) gemeinschaftlicher Einkauf von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln und Erzeugnissen c) gemeinschaftlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen d) Betrieb eines Kraftfutterwerkes e) Unterhaltung und Betrieb von Hilfs- und Nebenbetrieben f) landwirtschaftliches Dienstleistungsgeschäft g) Betrieb von Haus- und Gartenmärkten (inkl. Lebensmittelabteilung) h) Betrieb öffentlicher Tankstellen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Genossenschaft darf Beteiligungen im Sinne von § 1 Absatz 2 GenG erwerben und unterhalten.
Raiffeisen-Grenzland eG, Laar (Bahnhofstraße 2, 49824 Laar). Einzelprokura: Dykhuis, Günter, Hoogstede-Tinholt, * ‒.‒.‒‒.