Raiffeisen-Markt Meisenburg e.G., Essen (Meisenburgstr. 245, 45138 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Ruhrgebiet eG mit Sitz in Bochum am 04.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisen-Markt Meisenburg e.G., Essen (Meisenburgstr. 245, 45138 Essen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 23.01.2007 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2007 mit der Raiffeisen Ruhrgebiet eG mit Sitz in Bochum, (Amtsgericht Bochum, GnR 216) durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 79 ff UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird; berichtigend eingetragen zur Eintragung vom 30.01.2008.
Raiffeisen-Markt Meisenburg e.G., Essen (Meisenburgstr. 245, 45138 Essen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 23.01.2007 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2007 mit der Raiffeisen Ruhrgebiet eG mit Sitz in Bochum, (Amtsgericht Bochum, GnR 216) durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 79 ff UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Markt Meisenburg e.G., Essen (Meisenburgstr. 245, 45138 Essen). Nicht mehr Vorstand: Unterhansberg, Jochen. Gewählt zum Vorstand: Tübben-Siekerkotte, Iris, Essen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Braem, Bernhard Josef.
Raiffeisen-Markt Meisenburg e.G., Essen (Meisenburgstr. 245, 45138 Essen). Nicht mehr Vorstand: Weber, Ludger. Gewählt zum Vorstand: Eulenbruch, Thomas, Essen, * ‒.‒.‒‒.