Raiffeisen-Versicherungs-Service-GmbH der Raiffeisenbank Wüstenselbitz, Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz (Schützenstraße 4, 95233 Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz). Die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Wüstenselbitz eG mit dem Sitz in Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz, wurde am 26.07.2005 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen.
Raiffeisen-Versicherungs-Service-GmbH der Raiffeisenbank Wüstenselbitz, Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz (Schützenstraße 4, 95233 Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 08.07.2005 mit der Raiffeisenbank Wüstenselbitz eG mit dem Sitz in Helmbrechts, Ortsteil Wüstenselbitz (Amtsgericht Hof GnR 47), verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.