Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH, Miesbach, Rathausstr. 1, 83714 Miesbach. Die Verschmelzung wurde am 06.06.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 2249).
Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH, Miesbach, Rathausstr. 1, 83714 Miesbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2013 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 16.04.2013 mit der Raiffeisenbank im Oberland eG mit dem Sitz in Miesbach (Amtsgericht München GnR 2249) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH, Miesbach (Rathausstr. 1, 83714 Miesbach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klaar, Manfred, Lenggries, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Glanz, Johann, Weyarn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH, Miesbach (Rathausstr. 1, 83714 Miesbach). Die Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH mit dem Sitz in Reichersbeuren (Amtsgericht München HRB 55680) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Versicherungsdienst Miesbach GmbH, Miesbach (Rathausstr. 1, 83714 Miesbach). Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 51.200,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH (HRB 55680, AG München) mit dem Sitz in Reichersbeuren und die Änderung des §§ 1 (Firma),3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Raiffeisen-Versicherungsdienst im Oberland GmbH. Neues Stammkapital: 76.800,00 EUR.
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