GnR 5: Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG, Aschaffenburg, Glattbacher Überfahrt 18, 63741 Aschaffenburg. Die Vertreterversammlung vom 28.06.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht); außerdem wurde die Satzung ergänzt um §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, der Erwerb und die Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb und die Veräußerung von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Immobilien. Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil 25,00 EUR. Ab 01.01.2022: keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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