GnR 1680: VR-Bank Donau-Mindel eG, Dillingen a.d.Donau (Kapuzinerstraße 25, 89407 Dillingen a.d.Donau). Die Vertreterversammlung vom 09.12.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurdenu.a. § 2 (Zweck und Gegenstand) und §40 (Nachschusspflicht).Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; die Vermittlung im Immobiliengeschäft; der Erwerb und die Errichtung von Immobilien zur Vermögensanlage und zur Veräußerung an Dritte; der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Nachschusspflicht geändert, nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 50,00 EUR. Ab 01.01.2022: keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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Amtsgericht: Memmingen
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