GnR 120003: Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG, Edewecht, Güterstr. 4, 26188 Edewecht. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-OstFriesland eG am 01.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 120003: Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG, Edewecht, Güterstr. 4, 26188 Edewecht. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 30.03.2017 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2017 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-OstFriesland eG mit Sitz in Wiefelstede (Amtsgericht Oldenburg GnR 120007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 120003:Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG, Edewecht, Güterstr. 4, 26188 Edewecht.Nicht mehr Vorstand: Reiners, Heinrich, Neuscharrel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Bertels, Martin, Rastede, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG, Edewecht, (Güterstr. 4, 26188 Edewecht).Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 17.07.2008 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2008 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Scharrel eG, Scharrel (Amtsgericht Oldenburg GnR 150023) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG, Edewecht, (Güterstr. 4, 26188 Edewecht).Die Generalversammlung vom 17.07.2008 hat die Neufassung des Statuts und mit ihr insbesondere eine Änderung in den §§ 2 ( Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und in § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Haftsumme ist auf 1.600,00 EUR für den ersten Geschäftsanteil beschränkt. Nicht mehr Vorstand: Hahn, Gerold, Jeddeloh II, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Griep, Johannes, Scharrel, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Die Haftsumme ist auf 1.600,00 EUR für den ersten Geschäftsanteil beschränkt.. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.