Raiffeisen-Warengenossenschaft Egge-Weser eG, Steinheim/Kreis Höxter (Sedanstr. 30, 32839 Steinheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft ( Amtsgericht Lemgo HRB 4337) am 07.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Egge-Weser eG, Steinheim/Kreis Höxter (Sedanstr. 30, 32839 Steinheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 17.07.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 mit der Lippische Hauptgenossenschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4337) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.