GnR 70125: Raiffeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG, Reichelsheim (Odenwald) (Am Flutgraben 3, 64385 Reichelsheim). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstandsvorsitzender: Eitenmüller, Matthias, Reichelsheim (Odenwald), * ‒.‒.‒‒.
GnR 70125: Raiffeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG, Reichelsheim (Odenwald) (Am Flutgraben 3, 64385 Reichelsheim). Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Eitenmüller, Georg, Landwirtschaftlicher Meister, Ober-Ostern. Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Eitenmüller, Matthias, Reichelsheim (Odenwald), * ‒.‒.‒‒.
GnR 70125: Raiffeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG, Reichelsheim (Odenwald) (Am Flutgraben 3, 64385 Reichelsheim). Nicht mehr Vorstand: Meister, Georg Wilhelm, Landwirt, Reichelsheim (Odenwald). Bestellt als Vorstandsmitglied: Meister, Christian, Reichelsheim, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Stein, Michael, Reichelsheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 70125: Raiffeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG, Reichelsheim (Odenwald) (Am Flutgraben 3, 64385 Reichelsheim). Nicht mehr Vorstand: Reinheimer, Heinz, Groß-Bieberau, * ‒.‒.‒‒; Trautmann, Horst, Großhandelskaufmann, Reichelsheim (Odenwald). Bestellt als Vorstand: Stein, Michael, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen-Warengenossenschaft e.G., Reichelsheim (Odenwald), (Am Flutgraben 3, 64385 Reichelsheim).Die Generalversammlung vom 09.07.2008 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung der Firma (§ 1) beschlossen. Neue Firma: Raiffeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG. Bestellt als Vorstand: Reinheimer, Heinz, Groß-Bieberau, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2008 und 10.07.2008 mit der Raifeisen-Warengenossenschaft Gersprenztal eG mit Sitz in Groß-Bieberau (Amtsgericht Darmstadt, GnR 30122) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.