Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Lübbecker Land AG mit Sitz in Sternshorn (AG Walsrode HRB 202783) am 29.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 15.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2010 mit der Raiffeisen Lübbecker Land AG mit Sitz in Sternshorn (Amtsgericht Walsrode HRB 202783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte, (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg).Bestellt: stellvertretender Vorsitzender: Scholle, Heinrich, Pr. Oldendorf-Harlinghausen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Kerlfeld, Alfons, Hunteburg, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 26.06.2008 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2006 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Lintorf-Pr. Oldendorf e.G. (Amtsgericht Osnabrück, GenR 256) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Hunteburg). Die Generalversammlung vom 01.03.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 9 (Ausschluss) Abs. 1 Lit. b), § 10 (Auseinandersetzung) Abs. 2, § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) Abs. 2 Lit. e), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) Abs. 1 Lit. d), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) Lit. h), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) Abs. 1 und 2 sowie § 40 (Nachschusspflicht; Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.) beschlossen.