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Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (GnR 241) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Alten Bahnhof 4
49163 Bohmte
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 241
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G. aus Bohmte war im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer GnR 241 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G. ihren Standort nicht geändert. Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G. wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 10.01.2011
Löschung

Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Lübbecker Land AG mit Sitz in Sternshorn (AG Walsrode HRB 202783) am 29.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 27.12.2010
Veränderung

Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 15.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2010 mit der Raiffeisen Lübbecker Land AG mit Sitz in Sternshorn (Amtsgericht Walsrode HRB 202783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.12.2008
Veränderung

Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte, (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Bohmte-Hunteburg).Bestellt: stellvertretender Vorsitzender: Scholle, Heinrich, Pr. Oldendorf-Harlinghausen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Kerlfeld, Alfons, Hunteburg, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 26.06.2008 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2006 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Lintorf-Pr. Oldendorf e.G. (Amtsgericht Osnabrück, GenR 256) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 25.08.2008
Veränderung

Raiffeisen-Warengenossenschaft Hunteburg e.G., Bohmte (Am Alten Bahnhof 4, 49163 Hunteburg). Die Generalversammlung vom 01.03.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 9 (Ausschluss) Abs. 1 Lit. b), § 10 (Auseinandersetzung) Abs. 2, § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) Abs. 2 Lit. e), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) Abs. 1 Lit. d), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) Lit. h), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) Abs. 1 und 2 sowie § 40 (Nachschusspflicht; Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.) beschlossen.

Historie 2

10.01.2011
Registervorgang

Löschung 06.01.2011

29.12.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Heinrich Scholle
Vorstandsvorsitzender

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alfons Kerlfeld
Vorstandsvorsitzender