Raiffeisen-Warengenossenschaft Mühlingen e.G., Mühlingen (Hauptstr. 45, 78235 Mühlingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung der übernehmenden Rechtsträgerin ist am 11.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Mühlingen e.G., Mühlingen (Hauptstr. 45, 78235 Mühlingen). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger übertragenden Rechtsträgerin vom 31.05.2011 und der übernehmenden Rechtsträgerin vom 24.06.2011 mit der Genossenschaft "ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100082), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Mühlingen e.G., Mühlingen, (Hauptstr. 45, 78235 Mühlingen).Die Generalversammlung vom 18.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.