Raiffeisen-Warengenossenschaft Orsingen eG, Orsingen-Nenzingen (Kaiserpfalzstraße 38, 78351 Bodman-Ludwigshafen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Orsingen eG, Orsingen-Nenzingen (Kaiserpfalzstraße 38, 78351 Bodman-Ludwigshafen). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.06.2013 und 21.06.2013 mit der Genossenschaft "ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Orsingen eG, Orsingen-Nenzingen, (Kaiserpfalzstraße 38, 78351 Bodman-Ludwigshafen).Bestellt als Vorstand: Kraft, Werner Eugen, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Gaißer, Paul, Landwirt, Orsingen; Hübschle, Paul, Landwirt, Orsingen-Nenzingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Vorstand: Zimmermann, Gerhard Martin, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒.