Raiffeisen-Warengenossenschaft Paderbom-Bürener Land eG, Paderborn, Randebrockstr. 1, 33100 Paderborn.Die Verschmelzung wurde am 9.6.2010 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Paderbom-Bürener Land eG, Paderborn, Randebrockstr. 1, 33100 Paderborn.Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 13.10.2009 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.10.2009 mit der Westfälische Kornverkaufsgenossenschaft eG mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, GnR 183) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Paderbom-Bürener Land eG, Paderborn, Randebrockstr. 1, 33100 Paderborn.Vorstand: Stöver, Ralf, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Paderbom-Bürener Land eG, Paderborn (Randebrockstr. 1, 33100 Paderborn). Vorstand: Isekenmeier, Johannes, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒; Lichtenauer, Heinz-Georg, Salzkotten-Thüle, * ‒.‒.‒‒; Wessel, Ulrich, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Paderbom-Bürener Land eG, Paderborn (Randebrockstr. 1, 33100 Paderborn). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 15.05.2008 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2008 mit der Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Salzkotten eG (Amtsgericht Paderborn, GnR 249) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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