Raiffeisen-Warengenossenschaft Rheine - Hörstel - Hopsten eG, Hörstel (Ostenwalder Str. 102, 48477 Hörstel). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.11.2007 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.11.1007 mit der Raiffeisen Westfalen Nord eG mit Sitz in Hörstel (AG Steinfurt GnR 152) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48477 Hörstel
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Amtsgericht: Steinfurt
Rechtsform: eG