Raiffeisen-Warengenossenschaft Scharrel eG, Scharrel, (Raiffeisendamm 4, 26683 Saterland).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG mit Sitz in Edewecht (Amtsgericht Oldenburg GnR 120003) am 13.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Scharrel eG, Scharrel, (Raiffeisendamm 4, 26683 Saterland).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 16.07.2008 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Saterland eG mit Sitz in Edewecht (Amtsgericht Oldenburg GnR 120003) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.