Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG, Werne, (Am Bahnhof 15, 59368 Werne).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Lüdinghausen eG mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld GnR 174) am 16.04.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG, Werne, (Am Bahnhof 15, 59368 Werne).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 18.11.2008 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2008 mit der Raiffeisen Lüdinghausen eG mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld GnR 174) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG, Werne (Am Bahnhof 15, 59368 Werne). Die Generalversammlung vom 27.11.2003 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Die Generalversammlung vom 05.09.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 14 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 15 (Vertretung), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 19 (Zusammensetzung und Wahl), 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Einberufung und Tagesordnung), 29 (Abstimmungen und Wahlen), 40 (Deckung eines Jahresfehlbetrages), 42 (Bekanntmachungen) und 43 (Mitgliedschaften) sowie die Einfügung des § 18 a (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder) beschlossen. a) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und sonstiger Bedarfsgüter des Betriebes und Haushalts, b) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, c) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, d) die Herstellung, Be- und Verarbeitung der vorgenannten Bedarfsgüter und Erzeugnisse im eigenen oder fremden Betrieben, e) der gemeinschaftliche Betrieb von Tankstellen und den dazugehörigen Nebengeschäften; f) der gemeinschaftliche Handel mit Heizöl und Treibstoffen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG, Werne (Am Bahnhof 15, 59368 Werne). Nicht mehr Vorstand: Möer, Ludger, Nordkirchen-Südkirchen, * ‒.‒.‒‒; Schulze Becking, Leopold, Werne, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Kortmann, Theodor, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒; Nüse, Reinhard, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒.