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c)
1. Betreiben des landwirtschafltichen
Waren- und Dienstleistungsgeschäftes;
2. An- und Verkauf und Verwertung von
Schlacht-, Zucht- und Nutzvieh aller Art.
3. Das Betreiben öffentlicher Tankstellen
4. den Handel mit Bau- Brenn- und
Treibstoffen
5. den Betrieb eines
Lebensmittelmarktes
6. das Betreiben von Haus- und
Gartenmärkten
7. die Übernahme von Beteiligungen i. S.
von § 1 Abs. 2 GenG
8. die Förderung umweltgerechter
Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und
Abfallverwertungstechniken,
insbesondere zum Schutz der
Gewässer, des Bodens und der
Landschaft, sowie zur Erhaltung
und/oder Förderung der Artenvielfalt
9. die Errichtung und der Betrieb von
Anlagen zur regenerativen
Energieerzeugung, sowie die
Vermarktung der in den regenerativen
Energieanlagen erzeugten Enarnia |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter,
oder durch ein Vorstandmitglied,
darunter der Vorsitzende oder sein
Stellvertreter, in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten. |
Einzelprokura:
Slagelambers, Eckhard, Bad Zwischenahn,
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a)
Die Generalversammlung vom 14.11.2023 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 9 (Ausschluss), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder ), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
15 (Vertretung ), § 16 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21
(Gewährung von Krediten oder besonderen
Vorteilen an Vorstandsmitglieder), § 22
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), §
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der
Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), §
31(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme
der Verbände), § 36a (Virtuelle Versammlung,
hybride Versammlung), § 36b (Schriftliche
oder elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung), § 36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton), § 42 (Geschäftsjahr), § 43
(Verwendung des Jahresüberschusses) und §
46 (Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
29.04.2024
Hübner |