Raiffeisenbank "Idarwald" eG, Rhaunen (Poststr. 1, 55624 Rhaunen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Hunsrück eG am 04.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raiffeisenbank "Idarwald" eG, Rhaunen (Poststr. 1, 55624 Rhaunen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 16.05.2006 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2006 mit der Volksbank Hunsrück eG mit Sitz in Simmern (AG Bad Kreuznach GnR 320) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.