GnR 182: Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG, Burghaun (Marktplatz 3, 36151 Burghaun). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2020 und 14.08.2020 mit der VR-Bank NordRhön eG mit Sitz in Hünfeld (Amtsgericht Fulda GnR 181) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 182: Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG, Burghaun (Marktplatz 3, 36151 Burghaun). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Knieling, Harald, Bad Hersfeld, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Thilo, Burghaun, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hohmann, Dirk, Eiterfeld, * ‒.‒.‒‒.
GnR 182: Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG, Burghaun (Marktplatz 3, 36151 Burghaun). Nicht mehr Vorstand: Hüttner, Thomas, Niederaula, * ‒.‒.‒‒.
GnR 182: Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG, Burghaun (Marktplatz 3, 36151 Burghaun). Nicht mehr Vorstand: Glebe, Carsten, Haunetal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Mengel, Walter, Rosenthal, * ‒.‒.‒‒; Schnabel, Tim, Haunetal, * ‒.‒.‒‒.
GnR 182: Raiffeisenbank Burghaun e.G., Burghaun (Marktplatz 3, 36151 Burghaun). Die Generalversammlung vom 22.07.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma) und 15 Abs. 1, 16 Abs. 2 e, 19 Abs. 4, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 d, 24 Abs. 6, 25 Abs. 3, 6, 26 Abs. 4, 28 Abs. 3, 7, 35 Abs. 2, 37 Abs. 1, 2, 40 und 46 Abs. 1, 3 beschlossen. Neue Firma: Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG. Auf 70,00 EUR (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2019 und 22.07.2019 mit der Raiffeisenbank eG Asbach-Sorga mit dem Sitz in Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld GnR 103) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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