GnR 1513: Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, Zusmarshausen (Augsburger Straße 12, 86441 Zusmarshausen). Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Deubler, Markus, Neuburg a. d. Kammel, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Haug, Hermann, Röfingen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 1513: Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, Zusmarshausen (Augsburger Straße 12, 86441 Zusmarshausen). Errichtet: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Raiffeisenbank Jettingen-Scheppach, Niederlassung der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, 89343 Jettingen-Scheppach.
GnR 1513: Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, Zusmarshausen (Augsburger Straße 12, 86441 Zusmarshausen). Die Generalversammlung vom 06.08.2020 hat die Neufassung der Satzung u.a. durch Änderungen in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen. Die Nachschusspflicht ist aufgehoben worden. Geändert, nun: Keine Nachschusspflicht. Geändert, nun: Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, insbesondere der Erwerb und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie die Vermietung und Verwaltung derartiger Grundstücke und Gebäude; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, Immobilien, Beteiligungen und Leasingverträgen; der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; der Betrieb sowie die Beteiligung an regenerativen Energieanlagen. Geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern; die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Raiffeisenbank Jettingen-Scheppach eG mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen GnR 225) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2020 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 06.08.2020 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 05.08.2020 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Zur Verschmelzung: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Zur Aufhebung der Nachschusspflicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.