Raiffeisenbank Birkenfeld eG, Birkenfeld (Raiffeisenstr. 5, 75217 Birkenfeld). Die Zweigniederlassungen in Gräfenhausen und in Ottenhausen sind aufgehoben. Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2012 und 20.06.2012 mit der Genossenschaft "Volksbank Pforzheim eG.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim GnR 500045) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Birkenfeld eG, Birkenfeld (Raiffeisenstr. 5, 75217 Birkenfeld). Die Vertreterlversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 2 (Auseinandersetzung) und § 24 Abs. 5 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
Raiffeisenbank Birkenfeld eG, Birkenfeld (Raiffeisenstr. 5, 75217 Birkenfeld). Die Vertreterversammlung vom 19.09.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 28 (Einberufung und Tagesordnung) 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften insbesondere a) die Pflege des Spargedankens vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschliesslich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräusserung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.