Raiffeisenbank Buchhofen-Künzing eG, Buchhofen (Neuslinger Str. 5, 94533 Buchhofen).Prokura erloschen: Fiedler Ernst, Aholming. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2005 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 21.04.2005 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 27.04.2005 mit der Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling eG mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf GnR 3) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Die Verschmelzung wurde am 01.06.2005 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf GnR 3). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
94533 Buchhofen
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Deggendorf
Rechtsform: eG