GnR 260023: Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Denzlingen (Raiffeisenplatz 3-5, 79211 Denzlingen). Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 260023: Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Denzlingen (Raiffeisenplatz 3-5, 79211 Denzlingen). Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), in § 10 (Auseinandersetzung), in § 19 (Willensbildung), in § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), in § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), in § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), in § 27 (Frist und Tagungsort), in § 28 (Einberufung und Tagesordnung), in § 33 (Abstimmungen und Wahlen), in § 35 (Versammlungsniederschrift), in § 36 (Teilnahme der Verbände), in § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Gneralversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), in § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), in § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und in § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
GnR 260023: Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Denzlingen (Raiffeisenplatz 3-5, 79211 Denzlingen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stahl, Stefanie, Emmendingen, * ‒.‒.‒‒.