GnR 130:Raiffeisenbank Dietenhofen eG, Dietenhofen (Bahnhofstraße 5, 90599 Dietenhofen). Die Genossenschaft( übertragender Rechtsträger) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2015 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 28.04.2015 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2015 mit der Raiffeisenbank Heilsbronn-Windsbach eG mit dem Sitz in Windsbach (Amtsgericht Ansbach GnR 34) verschmolzen( Verschmelzung zur Aufnahme). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90599 Dietenhofen
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: eG