Raiffeisenbank Dinkelsbühl - Hesselberg eG, Dinkelsbühl (Luitpoldstraße 14, 91550 Dinkelsbühl). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 27.06.2006 und Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.06.2006 mit der Volksbank DinkelsbühleG mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Amtsgericht Ansbach, GnR 74) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Genossenschaft. Die Verschmelzung wurde am 21.08.2006 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach, GnR 74). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91550 Dinkelsbühl
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Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: eG