Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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b)
Die Verschmelzung wurde am 02.11.2022 in
das Register des übernehmenden
Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht
Schweinfurt GnR 108). |
a)
07.11.2022
Kunzelmann |
22 |
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b)
Die Genossenschaft ist als übertragender
Rechtsträger auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2022
sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung
vom 28.06.2022 und Beschluss der
Vertreterversammlung der übernehmenden
Genossenschaft vom 30.06.2022 mit der VR-
Bank Gerolzhofen eG mit dem Sitz in
Gerolzhofen (Amtsgericht Schweinfurt GnR
108) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der
Eintragung der Verschmelzung in das Register
der übernehmenden Genossenschaft. |
a)
06.09.2022
Kunzelmann |
GnR 143: Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim eG, Estenfeld (Riemenschneiderstr. 24, 97230 Estenfeld). Von Amts wegen berichtigt: Im Wege der Online-Beschlussfassung vom 14.12.2020 bis 17.12.2020 hat die Generalversammlung gemäß Niederschrift vom 18.12.2020 die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Neu eingefügt wurden: §§ 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton). Gegenstand von Amts wegen berichtigt: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung; j) der Erwerb und die Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie die Entwicklung von Immobilien.
GnR 143: Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim eG, Estenfeld (Riemenschneiderstr. 24, 97230 Estenfeld). Im Wege der Online-Beschlussfassung vom 14.12.2020 bis 17.12.2020 hat die Generalversammlung gemäß Niederschrift vom 18.12.2020 die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Neu gefasst wurden: §§ 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton). Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsanschrift: Riemenschneiderstr. 24, 97230 Estenfeld. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung; j) der Erwerb und die Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie die Entwicklung von Immobilien. Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Es wurde insbesondere § 40 Abs. 2 der Satzung geändert: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. § 10 Abs. 3 der Satzung ist entfallen: Reicht das Vermögen der Gesellschaft einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so ist das ausgeschiedene MItglied verpflichtet, von dem Fehlbetrag einen nach dem Verhältnis der Haftsummen aller Mitglieder zu berechnenden Anteil, höchstens jedoch die Haftsumme, an die Genossenschaft zu zahlen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 143: Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim eG, Estenfeld, Riemenschneiderstr. 24, 97230 Estenfeld. Bestellt: Vorstand: Endres, Thomas, Röthlein, * ‒.‒.‒‒.
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