GnR 110: Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG, Frankenwinheim, An der Weidach 5, 97447 Frankenwinheim. Die Verschmelzung wurde am 06.10.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Würzburg GnR 68).
GnR 110: Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG, Frankenwinheim, An der Weidach 5, 97447 Frankenwinheim. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2021 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 27.07.2021 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.07.2021 mit der Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG mit dem Sitz in Volkach (Amtsgericht Würzburg GnR 68) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 110: Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG, Frankenwinheim, An der Weidach 5, 97447 Frankenwinheim. Nach Ergänzung neu vorgetragen: Die Generalversammlung vom 27.07.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats).
GnR 110: Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG, Frankenwinheim, An der Weidach 5, 97447 Frankenwinheim. Die Generalversammlung vom hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats).
GnR 110: Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG, Frankenwinheim, An der Weidach 5, 97447 Frankenwinheim. Die Generalversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Kostituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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