GnR 10107:Raiffeisenbank Friedelsheim-Rödersheim eG, Friedelsheim, Hauptstr. 91, 67159 Friedelsheim.Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.10.2013 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.04.2014 mit der Raiffeisenbank Freinsheim eG mit Sitz in Freinsheim (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, GnR 10104) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisenbank Freinsheim eG am gleichen Tag eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt wird geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Friedelsheim-Rödersheim eG, Friedelsheim, Hauptstr. 91, 67159 Friedelsheim. Die Generalversammlung vom 26.05.2011 hat eine Änderung des Statuts in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
Raiffeisenbank Friedelsheim-Rödersheim eG, Friedelsheim (Hauptstr. 91, 67159 Friedelsheim). Die Generalversammlung vom 05.07.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Gegenstand), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens, § 9 (Ausschuss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder) § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats, § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte, § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs, f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; Die Genossenschaft kann Zweckniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. ). Die Generalversammlung vom 05.07.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Gegenstand), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens, § 9 (Ausschuss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder) § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats, § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte, § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs, f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; Die Genossenschaft kann Zweckniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.