GnR 525: Raiffeisenbank Geiselhöring-Pfaffenberg eG, Geiselhöring, Stadtplatz 24, 94333 Geiselhöring. Die Generalversammlung vom 12.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Eberl, Hubert, Mengkofen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 525: Raiffeisenbank Geiselhöring-Pfaffenberg eG, Geiselhöring, Stadtplatz 24, 94333 Geiselhöring. Die Raiffeisenbank Hofkirchen-Bayerbach mit dem Sitz in Hofkirchen (Amtsgericht Straubing GnR 527) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 13.06.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 12.06.2019 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.