Raiffeisenbank Geiselwind eG, Geiselwind (Scheinfelder Str. 6, 96160 Geiselwind). Die Verschmelzung wurde am 27.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth GnR 240).
Raiffeisenbank Geiselwind eG, Geiselwind (Scheinfelder Str. 6, 96160 Geiselwind). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2005 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 10.05.2005 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 11.05.2005 mit der Raiffeisenbank Ebrachgrunde.G. mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Fürth GnR 240) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.