Raiffeisenbank Herzogenaurach eG, Herzogenaurach, Hintere Gasse 22, 91074 Herzogenaurach.Geschäftsanschrift: Hintere Gasse 22, 91074 Herzogenaurach. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 23.07.2009 und Beschluss der Vertreterlversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.07.2009 mit der Raiffeisen-Volksbank Erlangen-HöchstadteG mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth GnR 159) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Herzogenaurach eG, Herzogenaurach, Hintere Gasse 22, 91074 Herzogenaurach.Die Verschmelzung wurde am 31.08.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth GnR 159).
Raiffeisenbank Herzogenaurach eG, Herzogenaurach (Hintere Gasse 22, 91074 Herzogenaurach). Die Generalversammlung vom 20.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Verstands), 17 (Berichterstattung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte); 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 42 (Verwendung des Jahresüberschusses), sowie § 46 (Bekanntnmachungen). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs ; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.