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c)
Gegenstand geändert, nun:
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung sowie
die Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) der Erwerb, die Veräußerung, die
Vermittlung, die Verwaltung, die
Vermietung und Verpachtung sowie die
Entwicklung von Immobilienvermögen. |
Geändert, nun:
Keine Nachschusspflicht. |
a)
Geändert, nun:
Die Genossenschaft hat mindestens
zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt
wird die Genossenschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Personendaten (Wohnort) geändert,
nun:
Vorstandsvorsitzender:
Hirmer, Michael, Weiden i.d.OPf.,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Generalversammlung vom 27.06.2022 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 15
(Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben
und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26 (Ausübung der
Mitgliederrechte), 27 (Frist und Tagungsort),
28 (Einberufung und Tagesordnung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen
und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift),
36 (Teilnahme der Verbände), 40 (bisher:
Beschränkte Nachschusspflicht, nun:
Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen).
Neueingefügt in die Satzung wurden: §§ 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der Generalversammlung (virtuelle
Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung),
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung) und 36c (Übertragung
der Generalversammlung in Bild und Ton). Der
Gegenstand des Unternehmens, die
Nachschusspflicht und die allgemeine
Vertretungsregelung sind unter anderem
geändert. |
a)
15.11.2022
Schmid |