Raiffeisenbank Hochsträß eG, Oberdischingen, (Bachstr. 6, 89610 Oberdischingen).Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.07.2008 und am 23.07.2008 mit der Genossenschaft "Raiffeisenbank Ehingen eG", Ehingen Donau (Amtsgericht Ulm GnR 490116) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wurde zeitgleich im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen und ist wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Hochsträß eG, Oberdischingen (Bachstr. 6, 89610 Oberdischingen). Die Generalversammlung vom 20.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Ubertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikeln; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen.