Raiffeisenbank Horgau eG, Horgau (Hauptstraße 17, 86497 Horgau). Die Verschmelzung wurde am 16.07.2007 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg GnR 1513 ).
Raiffeisenbank Horgau eG, Horgau (Hauptstraße 17, 86497 Horgau). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2007 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 24.05.2007 und des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.06.2007 -durch welche jeweils dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2006 zugestimmt wurde- mit der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, Sitz Zusmarshausen (Amtsgericht Augsburg GnR 1513) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.