GnR 614: Raiffeisenbank Junkersdorf eG, Köln (Am Weidenpesch 6, 50858 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Euskirchen eG (Amtsgericht Bonn GnR 369) am 07.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 614: Raiffeisenbank Junkersdorf eG, Köln (Am Weidenpesch 6, 50858 Köln). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09./09.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.05.2016 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.05.2016 mit der Volksbank Euskirchen eG mit Sitz in Euskirchen (AG Bonn, GnR 369) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Junkersdorf eG, Köln (Am Weidenpesch 6, 50858 Köln). Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) dahingehend beschlossen, dass die Genossenschaft Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen kann und dass die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder zugelassen ist. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.