GnR 100219: Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt (Hauptstraße 32-34, 74912 Kirchardt). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 08.07.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 100219: Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt (Hauptstraße 32-34, 74912 Kirchardt). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.05.2019 und 06.05.2019 mit der Genossenschaft "Volksbank Kraichgau eG", Wiesloch und Sinsheim (Amtsgericht Mannheim GnR 350001) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 100219: Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt (Hauptstraße 32-34, 74912 Kirchardt). Die Vertreterversammlung vom 12.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 ( Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt (Hauptstraße 32-34, 74912 Kirchardt). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Keil, Bernd, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒; Wennesz, Uwe, Waibstadt, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt, (Hauptstraße 32-34, 74912 Kirchardt).Nicht mehr Vorstandsmitglied: Emmerich, Robert, Bankkaufmann, Östringen.
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