GnR 240105: Raiffeisenbank Mötzingen eG Mötzingen-Iselshausen, Mötzingen (Bondorfer Str. 2, 71159 Mötzingen). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Nüßle, Werner, Diplombankbetriebswirt adG, Rottenburg.
GnR 240105: Raiffeisenbank Mötzingen eG Mötzingen-Iselshausen, Mötzingen (Bondorfer Str. 2, 71159 Mötzingen). Bestellt als Vorstandsmitglied: Braun, Boris, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
GnR 240105: Raiffeisenbank Mötzingen eG Mötzingen-Iselshausen, Mötzingen (Bondorfer Str. 2, 71159 Mötzingen). Die Generalversammlung vom 03.11.2020-01.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss) und § 46 Bekanntmachungen sowie die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung) und§ 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Nachschusspflicht geändert; nun: Ab dem 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde zum 01.01.2022 aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.